SPA Rechnen mit Zeitzuschlägen

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Zeitzuschläge sind in manchen branchen ein wichtiges Thema. Wie rechnen mit derartigen Zuschlagen, wie definiert man einen bestimmten Zuschlag?


  • In SPA werden Zeitzuschläge (also zB 66 Minuten angerechnet für 60 Minuten Arbeitszeit in der Nacht) unter Daten ZEITZUSCHLÄGE I definiert. Solche Regelungen finden sich zB in der Schweiz, in Dänemark, und auch in manchen österreichischen Betrieben.
  • Wenn zB eine Regelung wie in Dänemark (UA-Stunden) gilt, dass für jeweils 37 Stunden in der Zeit von 17:00 - 6:00 eine zusätzliche Freizeit von 3h zu gewähren ist, dann wäre der Zuschlag 3/37 = 0,0810810 = 8,11%, einzutragen. Das kann direkt in Zeitzschläge I eingetragen werden: 17:00 - 6:00 an allen Tagen: 8,11%. Hinweis: Es muss nicht für jede Schicht einzeln eingetragen werden. Wenn keine Schicht eingetragen wird und nur der Zeitraum, dann funktioniert es für die entsprechenden Stunden.
  • Etwas schwieriger ist der Umgang mit der ebenfalls dänischen Regelung, dass auch Stunden zwischen 14:00 - und 17:00 für diesen Stundentopf gerechnet werden, wenn der Großteil der Arbeitszeit nach 17:00 liegt. Hier ist die einfachste Möglichkeit, wieder unter ZEITZUSCHLÄGE I z.B. für eine Spätschicht S von 14:00 bis 22:00 zusätzlich einzugeben. S 14:00 17:00 an allen Tagen 8,11%

Siehe auch:


Hinweis: Wenn eine Regelung zB lautet ab 37h kommen 3h hinzu, ist die Berechnung der Zuschläge für wenige Wochen nach obigen System fehlerhaft. In der langfristigen und in der Kostenbetrachtung ist es aber eine sehr gute Annäherung.

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